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BackBundesfamilienministerium verschärft Förderrichtlinien für „Demokratie leben!“
Bundesfamilienministerium verschärft Förderrichtlinien für „Demokratie leben!“
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FAZ7/2/2026Politics2 min readGermanyView translation

Bundesfamilienministerium verschärft Förderrichtlinien für „Demokratie leben!“

Quick Look

  • Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) verschärft die Förderrichtlinien für das Programm „Demokratie leben!“.
  • Initiativen müssen sich künftig strengeren Vorgaben und einer Vorabprüfung durch den Verfassungsschutz unterwerfen, um die Förderung von 190 Millionen Euro zu erhalten.

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Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat den Umbau des Programms „Demokratie leben!“ auf den Weg gebracht. Initiativen für ein demokratisches Zusammenleben, gegen Extremismus und für Vielfalt müssen sich für eine Förderung künftig strengeren Vorgaben unterwerfen und sich auf eine Vorabprüfung durch den Verfassungsschutz gefasst machen. Dies geht aus den Förderaufrufen hervor, die das Familienministerium in dieser Woche in Berlin veröffentlichte.

Das Programm fördert seit 2014 Projekte zur Abwehr von Extremismus, Rassismus und Antisemitismus. Dieses Jahr stehen rund 190 Millionen Euro zur Verfügung. Prien hatte angekündigt, dass die Förderung von rund 200 Projekten zum Jahresende zunächst auslaufen und dafür neue Bedingungen gesetzt werden sollen. Die Ministerin hält das Programm für linkslastig. Ihr Ziel beim Umbau ist nach eigenen Angaben, mehr Initiativen in der Mitte der Gesellschaft zu fördern.

Nun wurde ein Förderaufruf für eine „neue Programmebene Bund“ für bundesweit tätige Organisationen veröffentlicht. Das heißt, Organisationen können ihr Interesse an weiterer staatlicher Unterstützung bekunden, aber nun auf dieser neuen Grundlage. Mehrere Vorgaben an die Initiativen sind strenger als in der bisherigen Förderrichtlinie. So dürfen sich etwa nur „juristische Personen mit anerkannter Steuerbegünstigung“ bewerben. Sie müssen bis auf Ausnahmen zehn Prozent ihres Etats selbst aufbringen – eine sogenannte Kofinanzierung.

Zudem müssen sie sich dem sogenannten Haber-Verfahren unterwerfen. Das ist eine zweistufige Überprüfung durch den Verfassungsschutz, benannt nach einem Rundschreiben der damaligen Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, Emily Haber, von 2017. Demnach kann bei „hinreichendem Anlass“ eine „Überprüfung auf verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse durch das Bundesamt für Verfassungsschutz“ folgen, wie es im Förderaufruf heißt.

Die Anwendung des Verfahrens beim Deutschen Buchhandlungspreis hatte im Frühjahr Wirbel ausgelöst. Drei Buchläden war der Preis auf Grundlage des Haber-Verfahrens verwehrt worden. Kritiker beklagten, die Überprüfung sei intransparent. Es wurde nie bekannt, was gegen die Buchhandlungen vorliegt.

Die „Programmebene Bund“ ist einer von fünf Programmteilen bei „Demokratie leben!“. Zwei davon – die kommunale und die Landesebene – sollen nach Angaben des Ministeriums nicht verändert werden. Hinzu kommen sollen zwei neue Teile: Eine eigene Programmebene „Digitaler Raum“ soll Radikalisierung im Netz entgegentreten; und ein neues „Sondervorhaben Integration und Teilhabe“ soll Dialog und Zusammenhalt stärken.

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This article was originally published by FAZ.

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