
CDU-Politiker Wüst plädiert für ergebnisoffene Prüfung, stößt jedoch auf Skepsis bei der CSU und Kritik der AfD.
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Die AfD wird bundesweit vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet. Ein Parteiverbot kann nur durch Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden.
Düsseldorf/Berlin. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst fordert eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum verfassungsrechtlichen Umgang mit der AfD und möglichen Folgen. Diese Prüfung müsse ergebnisoffen sein und dürfe nicht automatisch zu einem Verbotsverfahren führen, sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. CSU-Chef Markus Söder reagierte skeptisch, Zustimmung kam von den Grünen. AfD-Co-Vorsitzende Alice Weidel sieht in dem Vorstoß einen „Versuch, vom Versagen der Union abzulenken“.
Wüst sagte: „Ich warne vor Schnellschüssen bei einem AfD-Verbot, denn das Verbot einer politischen Partei kann nur der letzte Weg sein, wenn wir unsere Verfassung schützen wollen.“ Er erklärte: „Es muss nun eine Struktur geben, in der diese Fragen von Bund und Ländern sorgfältig, professionell und seriös geprüft werden.“
Aus Sicht des NRW-Regierungschefs sollten in der Arbeitsgruppe der Verfassungsschutz, aber auch Verfassungsrechtler und weitere Experten von Bund und Ländern beteiligt sein. „Es geht insgesamt um die Frage, wie der Staat verfassungsrechtlich mit einer Partei umgeht, die mindestens in einzelnen Bundesländern verfassungsfeindliche Ziele verfolgt“, so der CDU-Politiker.
AfD-Chefin Weidel kritisierte Wüst scharf. Der Vorstoß zeige „das ganze Ausmaß der Verzweiflung der CDU nach der historischen Wahlniederlage in Sachsen-Anhalt“, sagte sie dem Nachrichtenportal „The Pioneer“. Dass Wüst direkt nach dem Wahlsieg der AfD eine neue Verbotsdebatte „vom Zaun brechen“ wolle, sei „der verzweifelte Versuch, vom Versagen der Union abzulenken“. Die CDU und Kanzler Friedrich Merz hätten nicht mehr die Kraft zu einem Politikwechsel, sagte Weidel. „Hendrik Wüst weiß das natürlich.“ Sie sehe der Debatte mit großer Gelassenheit entgegen.
CSU-Chef Markus Söder reagierte skeptisch auf Wüsts Vorstoß: „Bei allem grundsätzlichen Verständnis, dass es einem lieber wäre, diese AfD wäre nicht da, ist die Realität, dass es verfassungsrechtlich kaum durchsetzbar ist“, sagte er nach einer Sitzung des Kabinetts in München. Neben einem jahrelangen Verfahren bestehe die Gefahr, dass die AfD einen neuen Märtyrerstatus erhalte. Die AfD müsse inhaltlich gestellt werden.
Die CSU werde sich Gesprächen in einer Bund-Länder-Gruppe zwar nicht grundsätzlich verschließen, „aber das ist ja nichts anderes als ein Ausdruck auch von Unsicherheit“, betonte Söder. „Man muss in einer Demokratie mit demokratischen Mitteln arbeiten und der demokratische Weg heißt, sich auf die nächsten Wahlen anders vorzubereiten als in Sachsen-Anhalt, klarere Argumente zu finden.“ Die CSU glaube nicht, dass ein Verbotsverfahren funktioniere.
Am Montagabend hatte Wüst laut Berichten von „Politico“ und „Welt“ die Idee einer Arbeitsgruppe bei einer Talk-Veranstaltung mit der Ökonomin Maja Göpel in Berlin ins Spiel gebracht. „Ich habe heute etwas gesagt, das hat öffentlich bisher, glaube ich, kein CDU-Mensch gesagt: dass ich dafür bin, diese Arbeitsgruppe einzusetzen, die diese Arbeit dann leistet“, wurde Wüst dort zitiert.
Auch bei der Digitalmesse „Digital X“ der Deutschen Telekom ging Wüst am Dienstagvormittag auf der Bühne auf die AfD und die Folgen der Sachsen-Anhalt-Wahl ein. Er warnte vor der Vorstellung, die AfD könne sich entzaubern. Vielmehr säße eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt an wichtigen Schalthebeln: „Jede Woche werden in Landeskabinetten in Deutschland die Führung von Polizei, die Führung von Gerichten eingesetzt. Der Kern des Gewaltmonopols dieses Staates liegt in den Ländern.“
Die AfD wird bundesweit vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet. Einzelne Landesverbände – darunter Sachsen-Anhalt – werden vom jeweiligen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die Entscheidung liegt dann beim Bundesverfassungsgericht.
Einen solchen Vorstoß aus den Reihen der CDU gab es schon länger nicht mehr. Im Bundestag hatte der damalige CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz 2024 vorgeschlagen, der Bundestag sollte beim Bundesverfassungsgericht beantragen, die AfD für verfassungswidrig zu erklären. Über den Antrag, der vermutlich nicht die notwendige Mehrheit erreicht hätte, wurde bedingt durch die vorgezogene Neuwahl am Ende nicht final abgestimmt im Bundestag.
Offen für die Prüfung eines Verbotsverfahrens hatte sich in der Vergangenheit auch Schleswig-Holsteins Ministerpräsident, Daniel Günther (CDU), gezeigt. Besonders viel Skepsis war dagegen zuletzt aus den Reihen der CSU zu vernehmen, unter anderem von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt.
Der nordrhein-westfälische SPD-Landtagsfraktionschef Jochen Ott äußerte sich kritisch zu Wüsts Vorstoß. Erst vor kurzem habe die SPD Wüst das Angebot unterbreitet, gemeinsam aus NRW eine Initiative für ein AfD-Verbotsverfahren über den Bundesrat zu starten. „Das können wir nächste Woche machen“, sagte Ott in Düsseldorf. „Ich weiß nicht, wie viele Arbeitsgruppen sollen wir noch gründen?“ Zahlreiche Juristen hätten sich bereits mit der Frage beschäftigt.
Wüsts Vorstoß sei aus seiner Sicht eher taktischer Natur, meinte der SPD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl im April. Nachdem junge Leute Wüst derzeit massenhaft über die sozialen Medien fragten, was er gegen die AfD tun wolle, habe Wüst offenbar, „wieder mal vom Balkon versucht, noch einen Punkt zu machen“.
Bei den Grünen stieß Wüsts Vorstoß dagegen auf Zustimmung. „Ich begrüße sehr, dass es jetzt auch in der Union eine erkennbare Bewegung hin zu einem Prüfverfahren gibt“, sagte Grünen-Chef Felix Banaszak dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Ein Prüfverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sei das richtige Instrument, um die Wehrhaftigkeit der Demokratie unter Beweis zu stellen. Dass diese Bundesregierung bislang nicht zu diesem Schritt bereit sei, halte er für falsch.
Die von der Innenministerkonferenz im Juni 2025 eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur AfD hat nicht die Prüfung eines Verbotsverfahrens zum Ziel. Vielmehr geht es um Sicherheitsüberprüfungen, Folgen für den öffentlichen Dienst und die waffenrechtliche Zuverlässigkeit von AfD-Mitgliedern.
Grundsätzlich haben die Innenminister verabredet, die finale Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung abzuwarten. Im Eilverfahren hatte das Gericht diese Einstufung nicht bestätigt; weshalb die AfD aktuell vom Bundesamt für Verfassungsschutz weiterhin als Verdachtsfall bearbeitet wird.

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