Merz bleibt skeptisch gegenüber AfD-Verbotsverfahren trotz Wahlsieg in Sachsen-Anhalt
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- Bundeskanzler Friedrich Merz äußerte sich nach dem AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt skeptisch gegenüber einem möglichen Parteiverbot und betonte, dass ein solches Verfahren eine hohe Hürde darstellt und das zugrundeliegende Problem nicht löse.
- Stattdessen plädierte er für eine politische Auseinandersetzung mit der AfD, während Hendrik Wüst eine ergebnisoffene Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern vorschlug, um den weiteren Umgang mit der Partei zu prüfen.
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Why It Matters
Die AfD erzielte bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt 43,8 Prozent der Stimmen und gewann damit deutlich. Einzelne Landesverbände der AfD, darunter der in Sachsen-Anhalt, werden von den jeweiligen Landesverfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Ein Parteiverbot kann nur vom Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung beantragt werden und wird vom Bundesverfassungsgericht entschieden, das hohe Hürden nach dem Grundgesetz setzt.
Nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt bleibt Bundeskanzler Friedrich Merz bei seiner skeptischen Haltung gegenüber einem möglichen Verbotsverfahren. "Wir können das gerne immer wieder auch prüfen, aber aus meiner Sicht ist das eine sehr hohe Hürde", sagte der CDU-Vorsitzende bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit EU-Ratspräsident António Costa in Berlin. "Ich bin und bleibe skeptisch, ob ein solches Verbotsverfahren erfolgreich sein kann."
Merz betonte: "Ich glaube im Übrigen nicht, dass man mit dem Verbot dieser Partei das Problem löst, das die Wählerinnen und Wähler dieser Partei in Deutschland sehen." Merz sprach sich daher für eine politische Auseinandersetzung mit der AfD aus, die gerade die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit 43,8 Prozent haushoch gewonnen hat.
Wüst will Arbeitsgruppe weiteren Umgang prüfen lassen
Man müsse versuchen, die Wählerinnen und Wähler für die politische Mitte - auch für die CDU - zurückzugewinnen. Ihnen müsse "ein überzeugendes politisches Angebot" gemacht werden, das "auch ihre Befürchtungen und ihre Vorbehalte ernst nimmt, die sie gegen die gegenwärtige Politik haben", sagte der Kanzler.
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst - wie Merz ein CDU-Politiker - hatte sich zuvor dafür ausgesprochen, eine Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern zu schaffen, um über den weiteren Umgang mit der AfD zu beraten. "Es geht insgesamt um die Frage, wie der Staat verfassungsrechtlich mit einer Partei umgeht, die mindestens in einzelnen Bundesländern verfassungsfeindliche Ziele verfolgt", sagte Wüst. Die Prüfung müsse ergebnisoffen sein und dürfe nicht automatisch zu einem Verbotsverfahren führen.
Grundgesetz setzt hohe Hürden
Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) und der bayerische Regierungschef Markus Söder (CSU) hatten sich bereits skeptisch dazu geäußert. Die SPD und die Grünen befürworten die Prüfung eines Verbotsverfahrens dagegen.
Einzelne Landesverbände der AfD, darunter der in Sachsen-Anhalt, werden von den jeweiligen Landesverfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die Entscheidung liegt dann beim Bundesverfassungsgericht. Das Grundgesetz setzt hohe Hürden für ein Parteiverbot.
What to Watch
AI outlook — possibilities, not facts
Die Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern wird gebildet und prüft den weiteren Umgang mit der AfD über mehrere Monate.
Likely · Within months
Ein formeller Antrag auf Parteiverbot der AfD beim Bundesverfassungsgericht wird in den nächsten 12 Monaten nicht gestellt.
Likely · Within months
Open Questions
- Wird die vorgeschlagene Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern tatsächlich gebildet?
- Welche konkreten Maßnahmen könnten aus einer politischen Auseinandersetzung mit der AfD resultieren?
- Wie wird die AfD ihre weiterhin hohe Wählerzulauf in Ostdeutschland erklären?



