Polizei bereitet sich auf Wahlwochenende in Sachsen-Anhalt vor – AfD führt in Umfragen
Quick Look
- In Sachsen-Anhalt werden am Wochenende alle verfügbaren Polizeikräfte sowie Unterstützung aus anderen Bundesländern eingesetzt, um wahlkampfbezogene Straftaten zu verhindern und das Versammlungsrecht zu schützen.
- Laut Umfragen führt die AfD mit rund 40 Prozent, gefolgt von der CDU bei 23 Prozent.
- Die Polizei bereitet sich auf verschiedene Szenarien je nach Wahlergebnis vor, einschließlich möglicher Demonstrationen und Straftaten sowohl von linksextremer als auch rechtsextremer Seite.
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Why It Matters
Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt findet am kommenden Sonntag statt. Die AfD führt in Umfragen mit etwa 40 Prozent, gefolgt von der CDU bei 23 Prozent. Die Polizei bereitet sich seit mehr als zehn Monaten auf das Wahlwochenende vor und setzt alle verfügbaren Kräfte sowie Unterstützung aus anderen Bundesländern ein, um Straftaten zu verhindern und das Versammlungsrecht zu schützen.
Am Wochenende werden in Sachsen-Anhalt alle verfügbaren Polizeikräfte der Landespolizei sowie angeforderte Kräfte aus anderen Bundesländern im Einsatz sein. Sie sollen wahlkampfbezogene Straftaten verhindern und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für eine Vielzahl öffentlicher Kundgebungen schützen, wie eine Sprecherin des Ministeriums für Inneres in Magdeburg der F.A.Z. mitteilte. Die Vorbereitungen der Polizei liefen bereits seit mehr als zehn Monaten. Je nach Wahlergebnis werde mit unterschiedlichen Szenarien am Wahltag gerechnet.
Aktuellen Umfragen über die Wahlabsichten zufolge dürfte die AfD die Wahl in Sachsen-Anhalt mit rund 40 Prozent der Stimmen gewinnen. Die CDU liegt in den Umfragen bei etwa 23 Prozent. Sollte es eine Regierungsoption der AfD geben, stellt sich die Landespolizei laut der Sprecherin des Innenministeriums „neben bürgerlichen Demonstrationen auch auf eine mögliche bundesweite Anreise der linksextremen Szene zu versammlungsrechtlichen Aktivitäten und Straftaten ein“.
Sollte die AfD keine Möglichkeit einer Regierungsbeteiligung haben, müsse damit gerechnet werden, dass der pauschale Vorwurf der Wahlmanipulation („geklauter Wahlsieg“) erhoben werde, heißt es weiter. Zudem könnte es Störungen und Straftaten aus der rechtsextremen Szene geben.
Auf einer Veranstaltung der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ hatte AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund am vergangenen Wochenende gesagt, er wolle das Ergebnis der Landtagswahl am kommenden Sonntag in Sachsen-Anhalt auch dann akzeptieren, wenn seine Partei die absolute Mehrheit ganz knapp verfehlt. Dann fügte er hinzu, die Geschichte habe aber gelehrt: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“ Er empfehle daher jedem Sachsen-Anhalter, um 18 Uhr in sein Wahllokal zu gehen und dort mit auszuzählen, damit alles rechtssicher sei und es keine Vorhaltungen geben könne.
Wie die F.A.Z. berichtet hat, warnte auch AfD-Chef Tino Chrupalla bereits vor angeblichem Briefwahlbetrug in Pflegeheimen. Fachleute sowie die Landeswahlleiterin in Sachsen-Anhalt weisen den Vorwurf als unbelegt zurück.
Nach Paragraph 25 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk öffentlich. „Insofern steht es jedem frei, die Auszählung der abgegebenen Stimmen zu beobachten, soweit das ohne Störung möglich ist“, teilte eine Sprecherin des Innenministeriums der F.A.Z. mit. Die Wahlvorstände würden vor jeder Wahl, auch in Bezug auf eine mögliche Wahlbeobachtung, geschult. Für alle Wahllokale stünden zudem direkte Ansprechpartner bei der Polizei zur Verfügung. Wer die Ruhe und Ordnung stört, kann vom Wahlvorstand des Wahlraums verwiesen werden.
Innenministerium: „Zunehmende Intensität des Wahlkampfes“
Unabhängig vom Wahlergebnis sind für das Wahlwochenende vom 4. bis 6. September bislang 22 Kundgebungen in Sachsen-Anhalt mit voraussichtlich insgesamt mehr als zehntausend Personen angemeldet. „In der heißen Phase des Wahlkampfes und auch am Wahlwochenende wird die Landespolizei das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für eine Vielzahl öffentlicher Kundgebungen schützen“, sagte Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) der F.A.Z. Darüber hinaus gehe es der Landespolizei darum, die freie Ausübung der Wahl zu gewährleisten und mögliche Störungen des Wahlablaufs zu unterbinden. „Alle wahlkampfbezogenen Straftaten werden konsequent verfolgt“, sagt Zieschang.
Laut Innenministerium erstellt das Landeskriminalamt (LKA) seit April 2026 ein monatliches Landeslagebild zur Landtagswahl. Seit Ende Juli gebe es ein wöchentliches Landeslagebild, das inzwischen täglich aktualisiert werde.
Die Landtagswahl 2026 in Sachsen-Anhalt bezeichnet Zieschang als „stark emotionalisiert“. Eine zunehmende „Intensität des Wahlkampfes und der politischen Auseinandersetzung“ zeigt sich laut der Sprecherin auch daran, dass bis Ende August schon mehr als eintausend Fälle beschädigter oder entwendeter Wahlplakate registriert wurden. „Das sind bereits jetzt mehr als im Superwahljahr 2021 mit Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen (746 registrierte Fälle).“ Darüber hinaus seien von April bis Ende August 116 wahlkampfbezogene Straftaten bekannt geworden – darunter Beleidigung zum Nachteil von Personen des politischen Lebens, Bedrohungen und Körperverletzungen an Infoständen der Parteien.
What to Watch
AI outlook — possibilities, not facts
Die AfD wird die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit rund 40 Prozent der Stimmen gewinnen.
Likely · Within days
Es werden wahlkampfbezogene Straftaten und Störungen sowohl von linksextremer als auch rechtsextremer Seite erwartet, unabhängig vom Wahlergebnis.
Likely · Within days
Die Polizei wird das Versammlungsrecht schützen und wahlkampfbezogene Straftaten konsequent verfolgen.
Very likely · Within days
Open Questions
- Wie hoch wird die Wahlbeteiligung tatsächlich sein?
- Wird es zu tatsächlichen Störungen am Wahltag kommen, unabhängig von den Vorbereitungen?
- Wie effektiv werden die wöchentlich aktualisierten Landeslagebilder des LKA bei der Prävention von Straftaten sein?
- Wird die AfD bei einer möglichen Regierungsbeteiligung tatsächlich die versprochenen Kontrollen bei der Auszählung zulassen?






